Vorsorgevollmacht

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie Ihre Zukunft selbstbestimmt gestalten, ein gerichtliches Betreuungsverfahren vermeiden oder auch nur sicherstellen wollen, dass im Notfall sofort gehandelt werden kann, dann sollten Sie schon jetzt eine andere Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen. Das kann im Wege einer Vorsorgevollmacht geschehen.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Dürkheim

    Mit der Erteilung einer Vorsorgevollmacht benennen Sie eine Person die Ihre persönlichen Interessen vertreten soll.

    Bei Fragen zu den Möglichkeiten der Vorsorgevollmacht wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder einen Notar Ihres Vertrauens bzw. an Ihre Betreuungsvereine oder Ihre Betreuungsbehörde.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Dürkheim

    Die Vorsorgevollmacht ist zwar formlos gültig und kann deshalb auch mündlich erteilt werden. Es ist aber zur Sicherheit und auch aus Beweisgründen dringend zu empfehlen, sie schriftlich abzufassen.

    Zusätzlich können Sie Ihre Unterschrift unter der Vollmacht durch die Betreuungsbehörde beglaubigen lassen. Damit können Sie Zweifel an der Echtheit und Identität Ihrer Unterschrift unterbinden.

    Eine notarielle Form ist nicht immer notwendig aber oft sinnvoll. 

    Eine notarielle Beurkundung der Vollmacht ist immer notwendig, wenn die Vorsorgevollmacht zur Aufnahme von Verbraucherdarlehen berechtigen soll.

    Ferner ist eine notarielle Beurkundung dann unbedingt zu empfehlen, wenn Sie ein Handelsgewerbe betreiben oder Gesellschafter einer Personen- oder Kapitalgesellschaft sind.

    Die notarielle Beurkundung der Vorsorgevollmacht erhöht deren Beweiswert erheblich und schließt weitestgehend aus, dass später im Vertretungsfall Einwendungen gegen Ihre Geschäftsfähigkeit und gegen die Ernsthaftigkeit Ihrer Entscheidung geltend gemacht werden. Außerdem beweist sie, dass etwaige Änderungen nur durch den Vollmachtgeber vorgenommen wurden.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Bei notarieller Beurkundung oder anwaltlich: die gesetzliche Gebühr, deren Höhe sich nach dem Gegenstandswert richtet.