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Förderrichtlinien Kinder- und Jugendbereich
Leistungsbeschreibung
Förderrichtlinien Kinder- und Jugendbereich
Zur Förderung von Maßnahmen werden im Rahmen der vom Kreistag zur Verfügung gestellten Mittel Zuschüsse gewährt. Die entsprechende Förderung entnehmen sie bitte aus der jeweiligen Richtlinie:
- Förderrichtlinien für die Offene Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit im Landkreis Bad Dürkheim gültig ab 01.01.2019
- Förderrichtlinien für Beratungsstellen für Alleinerziehende und deren Kinder, junge Frauen und Mädchen
- Richtlinien zur Förderung der Familienbildung und Familienerholung gültig ab 07.03.2012
Richtlinie für Veranstaltungen ab Mai 2023
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag Förderung außerschulische Jugendarbeit.pdf.pdf Antrag Förderung außerschulische Jugendarbeit.docx.docx- für soziale Bildung mit und ohne Übernachtung (Fahrten, Freizeiten, Zeltlager, Tagesveranstaltungen), Schulungen für Ehrenamtliche, Jugendgruppenleiter*innenlehrgänge, sozialpolitische Jugendbildung, Ferienbetreuungsmaßnahmen, internationale Jugendbegegnungen
- Antrag auf Übernahme des Teilnehmerbeitrages für eine Maßnahme der Jugendarbeit gem. 90 Abs. 2 SGB VIII.pdf.pdf Antrag auf Übernahme des Teilnehmerbeitrages für eine Maßnahme der Jugendarbeit gem. 90 Abs. 2 SGB VIII.docx.docx- für wirtschaftlich- und sozialschwache Familien für soziale Bildung mit und ohne Übernachtung (Fahrten, Freizeiten, Zeltlager, Tagesveranstaltungen), Schulungen für Ehrenamtliche, Jugendgruppenleiter*innenlehrgänge, sozialpolitische Jugendbildung, Ferienbetreuungsmaßnahmen, internationale Jugendbegegnungen