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Stiftung des Landkreises Bad Dürkheim
Leistungsbeschreibung
Die Stiftung des Landkreises Bad Dürkheim für Kultur, Soziales, Umwelt, Bildung, Unterricht und Erziehung wurde im Jahr 2004 als eine rechtsfähige öffentliche und kommunale Stiftung des bürgerlichen Rechts mit einem Anfangsvermögen in Höhe von 162.500,-- € errichtet.
Zweck der Stiftung ist u.a. die Förderung
• kultureller und sozialer gemeinnütziger Projekte,
• von Maßnahmen des Umweltschutzes,
• von Jugendaustauschen, Bildungsreisen und Jugendfahrten
• sowie die Unterstützung der Partnergemeinden und Kreise bei der Jugendarbeit.
Der Stiftungsvorstand berät und entscheidet über jeden einzelnen Förderantrag.
Des Weiteren würdigt die Stiftung mit dem Bürgerpreis ehrenamtliches Engagement sowohl von Bürgerinnen und Bürgern als auch von Vereinen und Institutionen, die sich in besonderem Maße aktiv einbringen und damit einen wichtigen Beitrag zum respektvollen Miteinander leisten und zur Lebensqualität beitragen. Der Stiftungsvorstand entscheidet jeweils zum Jahresende über die Vergabe des Bürgerpreises in einem Gesamtwert von 6.000,-- €.
Im Spätjahr 2010 wurden die Richtlinien zur Förderung von Jugendarbeit in den Vereinen des Landkreises in Kraft gesetzt. Diese Vereinsförderung ist eine weitere freiwillige Leistung der Stiftung unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit finanzieller Mittel.
Hintergrund für diese zusätzliche Fördermöglichkeit der Jugendvereinsarbeit ist die Überzeugung des Stiftungsvorstandes, dem neben dem Kreisvorstand (Landrat und Kreisbeigeordnete) auch die Vorsitzenden der Kreistagsfraktionen angehören, dass die Vereine des Landkreises vielfältige Beiträge in der Jugendarbeit leisten. Sie ermöglichen unter anderem sinnvolle Freizeitgestaltung und vermitteln in Ergänzung zu Elternhaus und Schule soziales Verhalten und Wertvorstellungen.Auch übernimmt die Stiftung auf Antragstellung die Jahresbeiträge für die Mitgliedschaft in Musikvereinen für alle Mitglieder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die ihren Wohnsitz im Landkreis Bad Dürkheim haben. Die Vereine können auch für besonders begabte oder finanziell schwächer gestellte junge Musikerinnen und Musiker Anträge auf Übernahme der Ausbildungskosten an die Stiftung richten.
Detaillierte Informationen über die Möglichkeiten der Förderung geben die Stiftungssatzung und die Vereinsförderrichtlinien .Formular Förderantrag Stiftung (pdf)
Wer eine eigene Stiftung gründen möchte kann sich hierzu an die landesweit zuständige Stiftungsbehörde bei der ADD in Trier informieren: www.add.rlp.de.