Dorferneuerung: private Förderung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Durch die Dorferneuerung soll eine nachhaltige und zukunftsbeständige Entwicklung des Dorfes unterstützt und das Dorf als eigenständiger Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum erhalten und weiterentwickelt werden. Die Erhaltung bzw. Stärkung der Funktionsvielfalt der Dörfer in ökonomischer, ökologischer, sozialer und kultureller Hinsicht ist ein Hauptanliegen der Dorferneuerung. Zu den Aufgabenschwerpunkten der Dorferneuerung zählen insbesondere strukturverbessernde Maßnahmen, die vor allem auch zur Stabilisierung bzw. Stärkung der Ortskerne beitragen.

    Förderungen:

    Zuwendungen werden für folgende Vorhaben gewährt (beispielhafte Aufzählung):

    • Schaffung von neuem Wohnraum in Ortskernen durch Umnutzung leerstehender Bausubstanz oder Schließung von Baulücken in maßstäblicher, dörflicher Architektur (gestalterische Mehraufwendungen);
    • bauliche Maßnahmen innerhalb der Ortslage zur Erhaltung und Neueinrichtung von wohnstättennahen Arbeitsplätzen;
    • investive Vorhaben zur Sicherung und zum Ausbau einer bedarfsgerechten örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen, Erstellung und Funktionsverbesserung von Gemeinbedarfseinrichtungen, besonders in ortsbild- oder landschaftsprägenden Gebäuden oder Anlagen; ausnahmsweise auch Vorhaben, die zur Gründung eines Trägers der Maßnahme notwendig sind;
    • Verbesserung des Wohnumfeldes durch Rückbau versiegelter Flächen in naturnahe Freiflächen;
    • bauliche Maßnahmen zur Erneuerung, zum Aus-, Um- oder Anbau älterer orts- und landschaftsprägender oder öffentlich bedeutsamer Gebäude mit Hof- und Grünflächen einschließlich denkmalpflegebedingter und bauökologischer Mehraufwendungen

    Die Zuwendung beträgt je Einzelvorhaben bis zu 35 v.H. der förderfähigen Ausgaben pro Objekt, höchstens jedoch 30.000 Euro. Für Vorhaben, die

    • zur Erhaltung und Neueinrichtung von wohnstättennaher Arbeitsplätze oder
    • zur Sicherung und Ausbau einer bedarfsgerechten örtlichen Grundversorgung mit Waren und und Dienstleistungen dienen,

    kann die Zuwendung bis auf 40.903 Euro angehoben werden.

    Keine Förderungen:

    Nicht gefördert werden Vorhaben,

    • die ganz oder überwiegend Schönheitsreparaturen darstellen oder der Bauunterhaltung dienen,
    • die Maßnahmen in Neubaugebieten darstellen,
    • die bereits begonnen wurden
    Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Dürkheim

    Was ist bei einem Förderantrag zu beachten? 

    Um Fördermittel zu bekommen, ist ein Antrag zu stellen.

    Die Anträge sind über die Stadt-, Gemeinde- bzw. die Verbandsgemeindeverwaltung an die Kreisverwaltung zu richten.

    Formulare (pdf-Dateien) finden Sie unten auf dieser Seite.

    Unterlagen, die dem Förderantrag beizufügen sind:

    1. Lageplan,
    2. Fotos,
    3. Planunterlagen (Planskizzen),
    4. Maßnahmenbeschreibung,
    5. Handwerkerangebote für alle durchzuführenden Arbeiten oder
    6. Finanzierungsplan / Kostenschätzung / Kostenberechnung nach DIN 276
    7. Aufstellung der Eigenleistungen, soweit beabsichtigt.


    Die förderfähigen Aufwendungen müssen mindestens 7.669 EUR betragen. Vor der Erteilung eines Bewilligungsbescheides darf mit dem Vorhaben nicht begonnen werden.

    Wer bekommt Fördermittel? 

    Fördermittel bekommen:

    • Gemeinden und Verbandsgemeinden, auch als Beteiligte bei privaten Vorhaben,
    • Natürliche und juristische Personen, Personengemeinschaften des privaten Rechts,
    • Körperschaften des öffentlichen Rechts, wenn ihr Rechtsstatus unmittelbar durch das Grundgesetz gewährleistet ist.

    Die Förderung bei Privaten ist an keine Einkommensgrenzen gebunden.

    Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung. Die Bewilligungsbehörden entscheiden unter Beachtung der Zielsetzung der Dorferneuerung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

    Die Gemeinde muss ein ganzheitliches Dorferneuerungs-/Dorfentwicklungskonzept haben.

    Wie hoch sind die Zuschüsse? 

    Bei privaten Vorhaben beträgt die Zuwendung je Einzelvorhaben bis zu 35 v.H. der förderfähigen Ausgaben pro Objekt, höchstens jedoch 30.000,- EUR, sofern Mittel nach der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" eingesetzt werden. Erfolgt eine Förderung mit Mitteln nach dem Finanzausgleichsgesetz, kann bei nachgewiesener besonderer Bedürftigkeit der Zuschuss auf bis zu 60 v.H. der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 25.565,- EUR, angehoben werden.

    Zuwendungen werden grundsätzlich nur bewilligt, wenn die förderfähigen Ausgaben mindestens 7.669 EUR je Einzelvorhaben betragen.

    Welche Maßnahmen werden gefördert?

    Zuwendungen können für eine Vielzahl kommunaler und privater Maßnahmen gewährt werden. Unter die förderfähigen privaten Maßnahmen fallen vor allem:

    • bauliche Maßnahmen zur Erneuerung, zum Aus-, Um- oder Anbau älterer orts- und landschaftsprägender oder öffentlich bedeutsamer Gebäude mit Hof- und Grünflächen einschließlich denkmalpflegebedingter und bauökologischer Mehraufwendungen;
    • Schaffung von neuem Wohnraum in Ortskernen durch Umnutzung leerstehender Bausubstanz oder Schließung von Baulücken in maßstäblicher, dörflicher Architektur(gestalterische Mehraufwendungen);
    • Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden bestehender oder ehemaliger land- und forstwirtschaftlicher Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe mit orts- und landschaftsprägendem Charakter einschließlich Hof- und Grünflächen;
    • bauliche Anpassung von Gebäuden land- und forstwirtschaftlicher Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe einschließlich ihrer Nebengebäude und Hofflächen an die Erfordernisse zeitgerechten Wohnens und Arbeitens, zum Schutz nachteiliger Einwirkungen von außen, an das Ortsbild oder die Landschaft;
    • bauliche Maßnahmen innerhalb der Ortslage zur Erhaltung und Neueinrichtung von wohnstättennahen Arbeitsplätzen, soweit hierfür keine Wirtschaftsfördermittel in Anspruch genommen werden können;
    • Aus-, Um- oder Neubau von land- und forstwirtschaftlichen Gemeinschaftsanlagen;
    • investive Vorhaben zur Sicherung und zum Ausbau einer bedarfsgerechten örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen, Erstellung und Funktionsverbesserung von Gemeinbedarfseinrichtungen, besonders in ortsbild- oder landschaftsprägenden Gebäuden oder Anlagen; ausnahmsweise auch Vorhaben, die zur Gründung eines Trägers der Maßnahme notwendig sind;
    • initiative Vorhaben und kleinere bauliche Projekte örtlicher Sozial-, Kultur- und Beratungsarbeit, insbesondere von örtlichen Selbsthilfegruppen für Kinder, Jugendliche, Menschen mit Behinderung und ältere Bürgerinnen und Bürger;
    • Maßnahmen zur Schaffung eines umweltverträglichen dörflichen Fremdenverkehrs und der naturnahen Erholung, auch gemeinsame Vorhaben mehrerer Gemeinden; Hochbaumaßnahmen werden nur in ortsbild- oder landschaftsprägenden Gebäuden gefördert.

    Welche Maßnahmen werden nicht gefördert?

    Nicht gefördert werden Maßnahmen:

    • die ganz oder überwiegend Schönheitsreparaturen darstellen oder der Bauunterhaltung dienen,
    • in Neubaugebieten,
    • die bereits begonnen oder abgeschlossen wurden
    • die ausschließlich oder überwiegend der energetischen Sanierung dienen.

    In welchen Gemeinden wird die Dorferneuerung gefördert? 

    Die Förderung setzt ein ganzheitliches Dorferneuerungskonzept voraus. Darin wird die zukünftige Dorfentwicklung anschaulich und praxisnah dargestellt. In diese Planung können die Bürgerinnen und Bürger ihre Vorstellungen, Wünsche und Ideen mit einbringen.

    Im Landkreis Bad Dürkheim verfügen folgende Gemeinden bzw. Ortsteile über ein Dorferneuerungskonzept. Diese Gemeinden erfüllen damit die Grundvoraussetzung für eine Förderung von Einzelmaßnahmen:

    Altleiningen *)
    EllerstadtKleinkarlbach
    Altleiningen-
    Höningen *)
    ElmsteinLaumersheim
    Bad Dürkheim-
    Grethen
    ErpolzheimMeckenheim
    Bad Dürkheim-HardenburgEsthalMertesheim
    Bad Dürkheim-LeistadtForstNeidenfels
    Bad Dürkheim-UngsteinFriedelsheimNiederkirchen
    BattenbergGerolsheimObersülzen
    BissersheimGönnheimObrigheim
    Bobenheim am BergGroßkarlbachQuirnheim
    Bockenheim a.d.W.Grünstadt-AsselheimRuppertsberg
    CarlsbergGrünstadt-Sausenheim *)Tiefenthal *)
    Carlsberg-HertlingshausenHerxheim am BergWattenheim *)
    Dackenheim
    Kallstadt *) Weidenthal
    Dirmstein
    Kindenheim
    Weisenheim am Berg
    Ebertsheim
    Kirchheim a.d.W.

    *) anerkannte Investitions- und Maßnahmeschwerpunkte

     
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Gebühren an.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Es sind keine Fristen zu beachten. Sie sollten Anträge jedoch möglichst frühzeitig im Jahr stellen, da die Fördermittel nur begrenzt zur Verfügung stehen.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Fachliche Beratung sowohl in fördertechnischer und förderrechtlicher Sicht gibt es bei dem Dorferneuerungsbeauftragten der Kreisverwaltung.


An wen muss ich mich wenden?

Die Bewilligung der Zuwendung für private Vorhaben erfolgt durch die jeweils zuständige Kreisverwaltung.

Anträge Privater sind über die Ortsgemeinde-/ Verbandsgemeindeverwaltung an die zuständige Kreisverwaltung zu stellen.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende