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Datenschutzbeauftragte
Leistungsbeschreibung
LeistungsbeschreibungGrundsätzlich soll der behördliche Datenschutzbeauftragter dafür Sorge tragen, dass die datenschutzrechtlichen Bestimmungen bezüglich des Umgangs mit personenbezogenen Daten eingehalten werden.
Die Aufgaben des behördlichen Datenschutzbeauftragten ergeben sich aus Art. 39 DSGVO.
Eine dieser Aufgaben ist die Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen, also letztlich der Behördenleitung, und der Beschäftigten.
Er berät die Behörde über die Pflichten nach dem Datenschutzrecht und insbesondere im Zusammenhang mit der Datenschutzfolgenabschätzung.
Eine weitere Aufgabe des behördlichen Datenschutzbeauftragten ist die Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden.
Schließlich obliegt dem behördlichen Datenschutzbeauftragten auch die Beratung betroffener Personen im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten und der Wahrnehmung der Betroffenenrechte.
Datenschutzerklärung Kreis Bad Dürkheim, Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO
Möglichkeit zur verschlüsselten elektronischen Kommunikation
Rechtsgrundlage