Arbeitssicherheit

  • Leistungsbeschreibung

    Zentrale Aufgabe der Fachkraft für Arbeitssicherzeit ist es, den Unternehmer bzw. Arbeitgeber auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und der menschengerechten (ergonomischen) Arbeitsgestaltung zu beraten und zu unterstützen.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende