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Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Dazu zählen Änderungen,
- die für den Anspruch wichtig sein können oder
- über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.
Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.
Beispiele für Änderungen:
- Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen.
- Sie ziehen um.
- Sie heiraten.
- Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
- Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
- Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
- Der andere Elternteil ist gestorben.
- Das Kind ist gestorben.
- Das Kind besucht keine Schule mehr.
- Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen, weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert.
Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.
Spezielle Hinweise für - Kreis Bad DürkheimUnterhaltsvorschuss-Antrag - Online - :
UV-Erstantrag („UVO“) / Jährlicher Überprüfungsbogen („UVOJahr“): www.unterhaltsvorschuss-online.de (externer Link)
Teaser
Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Dann müssen Sie diese Ihrer zuständigen Unterhaltsvorschussstelle unverzüglich mitteilen.
Voraussetzungen
- Sie erhalten einen Unterhaltsvorschuss.
- Es liegen Änderungen vor.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlage
§6 Abs. 4 Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG)
Weiterführende Informationen
- Weitere Informationen zum Unterhaltsvorschuss auf dem Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Broschüre „Der Unterhaltsvorschuss - Eine Hilfe für Alleinerziehende und ihre Kinder“
- Informationen zu Änderungen ab dem 01.Januar 2024 zum Unterhaltsvorschuss auf Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
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An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Dürkheim
Die Zuständigkeit ist nach den Anfangsbuchstaben des Nachnamens aufgeteilt:
Aufgabenbereich | Sachbearbeiterin | Durchwahl | |
A + C + U + V | Fr. Jung | 4518 | martina.jung@kreis-bad-duerkheim.de |
B + X + Y + Z | Fr. Büttner | 4507 | daniela.buettner@kreis-bad-duerkheim.de |
D - G | Fr.Pätzold | 4516 | elisabeth.paetzold@kreis-bad-duerkheim.de |
H - Ko | Fr. Raab | 4517 | julia.raab@kreis-bad-duerkheim.de |
Kr - O | Fr. Schüßler | 4505 | birgitt.schuessler@kreis-bad-duerkheim.de |
P - Sch + St | Fr. Krämer | 4501 | nicole.kraemer@kreis-bad-duerkheim.de |
S + T + W | Fr. Haub | 4502 | mara.haub@kreis-bad-duerkheim.de |