Beglaubigung der Bescheinigung zur Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen

  • Leistungsbeschreibung

    Betäubungsmittel dürfen prinzipiell ins Ausland mitgenommen werden. Der Arzt (m/w/d) darf für den Reisebedarf Betäubungsmittel für einen Zeitraum von bis zu 30 Tagen verordnen. Für die Reisevorbereitung ist aber auch entscheidend, in welches Land die Reise geht.

    Bei Reisen in eines der Länder, in denen das Schengener Abkommen gilt, ist eine vom Arzt (m/w/d) ausgefüllte Bescheinigung (nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens) mitzuführen; dabei ist für jedes Betäubungsmittel eine gesonderte Bescheinigung erforderlich.

    Was ist zu beachten?

    • Wir bitten Sie, die vom verordneten Arzt (m/w/d) vollständig ausgefüllte Bescheinigung mit zwei Wochen Vorlauf an das Gesundheitsamt zu senden/faxen, damit sie gesichtet werden kann. Fehlerhafte oder unvollständige Bescheinigungen können nicht beglaubigt werden. Bei kürzeren Vorlaufzeiten kann eine Bearbeitung bis Reisebeginn nicht gewährleistet werden.
    • Wir bitten um vorherige Absprache und Terminvereinbarung (telefonisch oder per E-Mail).
    • Vorgelegt werden müssen die vom Arzt (m/w/d) ausgefüllte Bescheinigung im Original und ein gültiger Personalausweis oder Reisepass.
    • Zum Termin der Beglaubigung ist ein persönliches Erscheinen erforderlich.
    • Die Gebühr für die Amtshandlung beträgt pro beglaubigtem Dokument 9,00 € und ist beim Termin als Barzahlung oder EC-Kartenzahlung zu entrichten.