Fahrerlaubnis für die Klasse B beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung oder ggf. an Ihr örtlich zuständiges Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung, der verbandsfreien Gemeinde bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung.

Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Dürkheim

Die Antragstellung erfolgt bei der für Ihren Wohnort zuständigen Gemeinde-, Verbandsgemeinde-, Stadtverwaltung innerhalb des Landkreises.

Die Bearbeitung des Antrags erfolgt von der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Bad Dürkheim.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende