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Fahrerlaubnis für die Klasse B beantragen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Mit der Fahrerlaubnis Klasse B können Sie Kraftfahrzeuge (Kfz) mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3,5 Tonnen fahren. Das Kraftfahrzeug darf zudem für nicht mehr als acht Personen (zusätzlich zur fahrenden Person) ausgelegt sein.
Sie können mit der Führerscheinklasse B Anhänger transportieren, die weniger als 750 Kilogramm wiegen. Wenn die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination maximal 3,5 Tonnen beträgt, darf der Anhänger auch mehr als 750 kg wiegen.
Die Fahrerlaubnis Klasse B wird unbefristet erteilt.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die örtliche Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung.
Spezielle Hinweise für - Kreis Bad DürkheimDie Antragstellung erfolgt bei der für Ihren Wohnort zuständigen Gemeinde-, Verbandsgemeinde-, Stadtverwaltung innerhalb des Landkreises.
Die Bearbeitung des Antrags erfolgt von der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Bad Dürkheim.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- Angaben zur Fahrschule
Welche Gebühren fallen an?
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn Sie die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden haben.
Antragsfrist: 12 Monate
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die erste Fahrerlaubnis erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert 2 Jahre.
Weiterführende Informationen
Kurztext
- Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für die Klasse B
-
Fahrerlaubnisklasse B ermöglicht Fahrten mit Kraftfahrzeugen (außer Krafträdern)
- bis 3.500 Kilogramm zulässige Gesamtmasse (zGM)
- mit bis zu 8 Sitzplätzen (zusätzlich zum Sitz der fahrenden Person)
- auch mit Anhänger (zGM 750 Kilogramm)
- auch mit schwererem Anhänger, sofern die Kombination 3.500 Kilogramm nicht übersteigt
- zuständig: zuständige Fahrerlaubnisbehörde
Typisierung
2/3Status Bibliothekseintrag
6Status Katalogeintrag
6
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung oder ggf. an Ihr örtlich zuständiges Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung, der verbandsfreien Gemeinde bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung.
Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Dürkheim
Die Antragstellung erfolgt bei der für Ihren Wohnort zuständigen Gemeinde-, Verbandsgemeinde-, Stadtverwaltung innerhalb des Landkreises.
Die Bearbeitung des Antrags erfolgt von der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Bad Dürkheim.