Fahrerlaubnis für die Klasse L beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Mit der Fahrerlaubnis der Klasse L (umgangssprachlich ''Kleiner Traktorführerschein") dürfen Sie mit 16 Jahren folgende Fahrzeuge fahren:

    • für land oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmte und eingesetzte Zugmaschinen mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h
    • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit maximal 25 km/h geführt werden
    • selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h
    • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern

    Die Fahrerlaubnis Klasse L wird unbefristet erteilt.

  • Zuständige Stelle

    Zuständig ist die örtliche Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Dürkheim

    Die Antragstellung erfolgt bei der für Ihren Wohnort zuständigen Gemeinde-, Verbandsgemeinde-, Stadtverwaltung innerhalb des Landkreises.

    Die Bearbeitung des Antrags erfolgt von der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Bad Dürkheim.

  • Voraussetzungen

    • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
    • Sie müssen das Mindestalter von 16 Jahren erreicht haben.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
    • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
    • Angaben zur Fahrschule
  • Welche Gebühren fallen an?

    • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn Sie die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bestehen.

    Antragsfrist: 12 Monate

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Beim Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse L bedarf es nur einer theoretischen Prüfung.

    Bei der Fahrerlaubnis Klasse L besteht keine Probezeit.

  • Weiterführende Informationen

  • Kurztext

    • Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für die Klasse L
    • mit der Fahrerlaubnis Klasse L können mit 16 Jahren folgende Kraftfahrzeuge geführt werden:
      • für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmte und eingesetzte Zugmaschinen mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h
      • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn   sie mit maximal 25 km/h geführt werden
      • selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h
      • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern
    • zuständig: zuständige Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes)
  • Typisierung

    2/3
  • Status Bibliothekseintrag

    6
  • Status Katalogeintrag

    6

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung oder an Ihr örtlich zuständiges Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung, der verbandsfreien Gemeinde bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung.

Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Dürkheim

Die Antragstellung erfolgt bei der für Ihren Wohnort zuständigen Gemeinde-, Verbandsgemeinde-, Stadtverwaltung innerhalb des Landkreises.

Die Bearbeitung des Antrags erfolgt von der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Bad Dürkheim.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende