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Bauen und Umwelt
Bauen und Umwelt
Kreis-Bauamt
Vor den neuen vier Wänden stehen der Bauantrag und die Baugenehmigung: Meistens wird dieser über die Kommune gestellt und vom Kreis bearbeitet. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, werden die Bauarbeiten genehmigt. Hieran arbeiten technische Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, Baukontrolleurinnen und Baukontrolleure und Verwaltungssachbearbeiterinnen und -sachbearbeiter, die jeweils für einen Baubezirk zuständig sind. An diese sind Baugesuche, auch für Umbauten, zu richten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter setzen das Baurecht um, zu dem Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht und Sonderbauvorschriften gehören. Weitere Zuständigkeitsbereiche sind Kontrolle der Bauausführung, Baulasten / Baulastenverzeichnis, Verfolgung illegaler Bautätigkeiten und Wohnungsbauförderung. Und auch der Brandschutz von Gebäuden ist Teil des Aufgabenbereichs dieses Referats.
Das „Kreiseigene Bauwesen“ kümmert sich um die Bauwerke in Trägerschaft des Landkreises: zum Beispiel Kreisstraßen, Sanierung und Bau von Schulen und andere öffentliche Gebäude.
Umweltschutz und Landespflege
Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) erteilt zum Beispiel Baumfällgenehmigungen, ist zuständig für die Bekämpfung der Allergien auslösenden Pflanze Ambrosia, für alle Fragen rund um den Biotopschutz sowie Eingriffe in Natur und Landschaft nebst Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Die Landespfleger ahnden konkret beispielsweise Verstöße gegen das Naturschutzgesetz wie den unerlaubten Rückschnitt von Hecken und Gehölzen oder das unerlaubte Fällen von Bäumen. Bei öffentlichen Projekten treten sie als „Anwalt“ für die Belange des Naturschutzes ein.
Daneben nehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Referats die Rechtsbereiche Abfallrecht, Bodenschutz, Immissionsschutz und Wasserrecht wahr, soweit der Landkreis jeweils als Untere Behörde der allgemeinen Landesverwaltung entsprechende gesetzliche Zuständigkeiten hat. Während der Abfallwirtschaftsbetrieb die reguläre Abfallentsorgung im Landkreis organisiert, sind wir als Untere Abfallbehörde für illegale Abfallablagerungen im Landkreis zuständig.
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