Pferd mit Fohlen

Anmeldung Nutztierhaltung

Anmeldung Nutztierhaltung

Jede Haltung von Nutztieren, wie zum Beispiel Rinder, Hühner, Schafe, Ziegen oder Pferde, muss beim Veterinäramt der Kreisverwaltung angezeigt werden. Das folgende Formular gibt Ihnen die Möglichkeit, die Meldung online vorzunehmen. Zusätzlich besteht weiterhin die Option, die Tierhaltung schriftlich per PDF zu melden.

Unabhängig von der einmaligen Meldung beim Veterinäramt besteht für einige Tierarten die Verpflichtung einer jährlichen Meldung bei der Tierseuchenkasse. Tierhalter sind für beide Meldungen unabhängig voneinander selbst verantwortlich.

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