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Anmeldung und Aktualisierung Nutztierhaltung
Anmeldung und Aktualisierung Nutztierhaltung
Jede Haltung von Nutztieren, wie zum Beispiel Rinder, Hühner, Schafe, Ziegen oder Pferde, muss beim Veterinäramt der Kreisverwaltung angezeigt werden. Das folgende Formular gibt Ihnen die Möglichkeit, die Meldung online vorzunehmen oder die Daten einer bereites angemeldeten Nutztierhaltung zu aktualisieren. Zusätzlich besteht weiterhin die Option, die Tierhaltung schriftlich per PDF zu melden.
Unabhängig von der einmaligen Meldung beim Veterinäramt besteht für einige Tierarten die Verpflichtung einer jährlichen Meldung bei der Tierseuchenkasse. Tierhalter sind für beide Meldungen unabhängig voneinander selbst verantwortlich.
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