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Die Gleichstellungsbeauftragte stellt sich vor
Die Gleichstellungsbeauftragte stellt sich vor
Herzlich willkommen!
Welche Aufgaben hat eine Gleichstellungsbeauftragte?
Nach der rheinland-pfälzischen Landkreisordnung ist es die Aufgabe der Kommunen, den Verfassungsauftrag der Gleichberechtigung von Frau und Mann zu verwirklichen.
Kommunale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte sollen das Bewusstsein zur Durchsetzung der Gleichberechtigung in der Gesellschaft fördern, Diskriminierungen aufzeigen und dazu beitragen, dass sich die soziale, berufliche und gesellschaftliche Situation von Frauen verbessert.
Dazu bietet die Gleichstellungsbeauftragte zum Beispiel Vorträge an oder transportiert Themen wie Gewalt gegen Frauen und Mädchen in die Öffentlichkeit. Aber auch das Aufzeigen von Beratungsmöglichkeiten und die Vernetzung mit wichtigen Stellen der Gleichstellungsarbeit spielen eine große Rolle.
Und um welche Themen geht es konkret? Hier ein paar Beispiele:
Information / Beratung rund um den Beruf:
Wiedereinstieg, Berufsbildung, Chancen/ Neuanfang im Berufsleben, Mobbing am Arbeitsplatz, Förderungen von beruflichen Maßnahmen.
Informationen / Beratung im Bereich Familie und Partnerschaft:
- Familienrecht (Scheidung/ Unterhalt), Alleinerziehende, soziale Absicherung, Frauen anderer Nationen, Beratung von Bürger*innen, Trennung und Trennungskonflikte, Gewaltprävention, Gewalt in engen sozialen Beziehungen, Überschuldung durch familiäre Konflikte und vieles mehr.
- Veranstaltungen zum Internationaler Frauentag oder zum Tag zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen
- Arbeit mit Kindern- und Jugendlichen wie zum Beispiel:
- Präventionsarbeit an Schulen
- Selbstbehauptungskurse für Schüler*innen
- Veranstaltungen und Projekte zu Themen wie zum Beispiel Catcalling oder Sexismus in Kooperation mit Schulen oder sozialen Einrichtungen
- Angebote zum Girls Day/ Boys Day: Hilfe bei der Suche nach geeigneten Angeboten/jährliches Preisrätsel für die Grundschulen im Landkreis zum Thema „Berufe sind für alle da!“
Wichtig ist auch die Zusammenarbeit mit Arbeitskreisen und Institutionen wie zum Beispiel:
- Arbeitskreis Frauen und Mädchen am Arbeitsmarkt (Agentur für Arbeit/Jobcenter)
- Regionaler Arbeitskreis Suchtbekämpfung (Caritas)
- Regionaler Arbeitskreis zur Bekämpfung der Gewalt in engen sozialen Beziehungen
- Vernetzung mit vielen anderen Stellen wie zum Beispiel Jugendamt, Beratungsstellen für Alleinerziehende, Frauenverbänden, Frauenhäusern etc.
Sie können sich weiterhin an die Gleichstellungsstelle wenden:
- wenn Sie Informationen oder Hilfestellungen bezüglich Themen der Gleichberechtigung benötigen;
- wenn Sie Beratung zu Themen wie Trennung, Gewalt, Schulden, Erwerbsleben, sozialer Sicherung und ähnlichen suchen;
- wenn Sie wissen möchten, welche Institutionen, Beratungseinrichtungen oder Hilfsorganisationen Sie bei der Lösung Ihrer Probleme unterstützen können;
- wenn Sie Anliegen oder Vorschläge zur Verbesserung der Situation von Frauen im Landkreis Bad Dürkheim haben.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist Mitglied in der Landesarbeitsgemeinschaft und der Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in Rheinland-Pfalz. Nähere Infos:
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