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Erwachsenenbetreuung
Erwachsenenbetreuung
Ein Aufgabenfeld des Sozialamtes ist die Erwachsenenbetreuung (Betreuungsbehörde), wenn jemand krankheitsbedingt seine Angelegenheiten nicht mehr zu regeln vermag. Das Betreuungsgericht kann dann eine*n Betreuer*in bestellen, zum Beispiel um nach einem Schlaganfall die weitere Versorgung zu organisieren, Anträge zu stellen, Pflegedienste zu beauftragen oder mit Ärzt*innen zu sprechen. Entgegen weitverbreiteter Befürchtungen werden überwiegend vertraute Personen aus dem nahen Umfeld als Betreuer*in bestellt. Wenn in Ausnahmefällen eine professionelle Betreuung bestellt werden muss, gibt es Berufsbetreuer*innen und Betreuungsvereine.
Die Betreuungsbehörde berät und unterstützt alle Betreuer*innen vom Ehrenamtlichen bis zum Profi. Um ehrenamtlichen Betreuer*innen – und auch Bevollmächtigten einer Vorsorgevollmacht – mit Rat und Tat zu Seite zu stehen, hat die Betreuungsbehörde gemeinsam mit den Betreuungsvereinen das „Netzwerk Betreuung“ geschaffen. Neben Infoveranstaltungen und Workshops zu relevanten aktuellen Themen erhalten Interessierte dort auch Informationen zu Vorsorgevollmachten / Patientenverfügung / Betreuungsverfügung. Auf Wunsch können die Mitarbeiter*innen der Betreuungsbehörde Vorsorgevollmachten beglaubigen. Menschen, die bereit sind, eine ehrenamtliche Betreuung zu übernehmen, sind sehr willkommen.
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