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Hilfe in besonderen Lebenslagen
Hilfe in besonderen Lebenslagen
Umsetzung der UN-Behindertenkonvention von 2005: Seit 1. Januar 2020 sind die im Sozialgesetzbuch IX verankerten Rehabilitations- bzw. Teilhabeleistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen in die konkrete Umsetzungsphase eingetreten. Die Selbstbestimmung und eine volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sollen als Programmsatz gefördert, Benachteiligungen vermieden oder entgegengewirkt werden. Menschen mit Behinderung soll in allen Lebensbereichen ein Höchstmaß an Selbstbestimmung, Inklusion und Partizipation ermöglicht werden.
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