Grüne Tasse und Notizbuch mit Füllfederhalter

Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der URL https://www.kreis-bad-duerkheim.de/ veröffentlichte Website der Kreisverwaltung Bad Dürkheim. 

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Vorhandene Möglichkeiten

Die Seiten dieser Internetpräsens werden strukturiert mit Überschriften, Absätzen und anderen Elementen. Es wird eine saubere Trennung von Struktur, Layout und Inhalt ermöglicht. Dem Nutzer ist es durch diese Strukturierung möglich, die Inhalte der Webseite auch über Hilfsgeräte wie Screenreader zu erfassen. Die Kontraste sind so gewählt, dass sich die Schrift von der Hintergrundfarbe ausreichend absetzt.

Der Text der Website kann mit den Tasten STRG und + (ganz rechts auf dem Nummernfeld) vergrößert werden. Das Bild passt sich automatisch an. Mit STRG und – wird der Text wieder kleiner.

Mit Vorlese-Programmen können die Inhalte unserer Seite vorgelesen werden. Bilder und Grafiken sind mit Alternativtexten versehen. Dokumente sind nach Möglichkeit als PDF und nicht als Bilder hochgeladen.

Das Menü kann nicht nur mit der Maus, sondern auch mit der Tab-Taste bedient werden. Jeder Klick der Tab-Taste führt in der Navigation einen Schritt weiter. Wenn die gewünschte Seite erreicht wird, öffnet sie sich mit Enter. Zum Scrollen bitte die Pfeiltasten nutzen.

Neben dem Menü ist auf jeder Seite die Orientierung über die sogenannten "Breadcrumbs" (deutsch: Brotkrumen) möglich. Diese Navigation findet sich unter dem jeweiligen Titelbild der Seite oben. Dort kann zurück auf andere, übergeordnete Seiten gesprungen werden.

Interne und externe Links werden farblich kenntlich gemacht. Zusätzliche Informationen enthält in den meisten Fällen das so genannte Title-Attribut, das in grafischen Browsern angezeigt wird, sobald die Maus auf den Link zeigt. Nutzer von assistiven Programmen müssen unter Umständen Zusatzfunktionen aktivieren, um diese Informationen zu erhalten.

Die Website verfügt über eine beschreibende Seite mit Informationen zum Landkreis Bad Dürkheim in Leichter Sprache. Weitere Inhalte in Leichter Sprache sind bisher nicht vorhanden. 

Trotz aller Bemühungen kann es an einigen Stellen zu fehlenden Auszeichnungen kommen, zum Beispiel zu fehlenden Alt-Texten zu Fotos oder fehlenden Title-Attributen. Diese werden wir nach und nach nachtragen.

Leider können noch nicht alle Elemente auf unseren Internetseiten vollständig barrierefrei gestaltet werden. Wir verstehen Barrierefreiheit als fortlaufenden Prozess und werden in Zukunft unsere Internetangebote weiter anpassen. 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum von 7. November 2022 bis 30. November 2022 durchgeführten Selbstbewertung.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen nur teilweise vereinbar. Manche Inhalte sind nicht barrierefrei. Die Unvereinbarkeiten sind nachfolgend aufgeführt.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • PDF-Dokumente
  • Video- und Audio-Dateien
  • Geodaten
  • Flyer und Broschüren
  • CAPTCHAs
  • Erläuterungen in Gebärdensprache stehen nicht zur Verfügung.
  • Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb von kreis-bad-duerkheim.de können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.

Datum der Erstellung und letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 30. November 2022 erstellt und zuletzt am 30. November 2022 aktualisiert.

Barrieren melden

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen? Für Ihr Feedback sowie weitere Informationen sprechen Sie uns gerne an. Sie können uns auch per Post oder per Fax kontaktieren, klicken Sie hierfür auf "Details". 

Keine Mitarbeitende gefunden.

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle nach § 3 BITV RP wenden. Die Durchsetzungsstelle zur digitalen Barrierefreiheit von öffentlichen Stellen in Rheinland-Pfalz hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Rheinland-Pfalz eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Weitere Informationen zum
Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie auf der Website des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung unter https://inklusion.rlp.de/de/landesbeauftragter-landesteilhabebeirat/durchsetzungsstelle/.

Oder wenden Sie sich direkt an: 

Matthias Rösch
Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Telefon: 06131/1653-42
Telefax: 06131/161753-42
E-Mail: durchsetzungsstelle@mastd.rlp.de
www.lb.rlp.de

Alternativ können Sie sich auch an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.